Zuschüsse der Land- und Stadtkreise

 
Die Kreis- und Stadtjugendringe bzw. die Landratsämter im Bereich des Jugendpastoralen Teams gewähren ebenfalls Zuschüsse für die Jugendarbeit. Art und Höhe der Förderung sind jedoch von Kreis zu Kreis unterschiedlich. Hier findest du eine Übersicht der Förderung der Landkreise:
 

Kinder- und Jugendbüro der Stadt Baden-Baden:
"Die Stadt Baden-Baden stellt uns – dem Kinder-und Jugendbüro als „Verteiler der Mittel“
€ 7.000,00 im Haushalt pro Jahr bereit.
Pro Antragsteller – sofern der Antrag bewilligt werden kann – ist eine Bezuschussung von max. €  1.000,00m
möglich. Da es mitunter „eng“ wird – ausgenommen das Jahr 2020 – werden zuerst 50% der Gesamtsumme ausbezahlt.
Gegen Jahresende wird dann ggfs. – sofern das Budget ausreicht – der Restbetrag nachbewilligt und angewiesen.
 
Sollte das Konto nicht ausgeschöpft werden (wie im Jahr 2020) fließt der Betrag zurück in den städtischen Haushalt.
Es erfolgt kein Übertrag um ggfs. Mehr Anträge bewilligen zu können."
 
 

Über den Landkreis Karlsruhe könnt ihr Zuschüsse für Kinder- und Jugendfreizeiten sowie Seminare ab drei Tagen Dauer und mind. fünf teilnehmenden Personen beantragen. Der Zuschuss beträgt 1,50€ pro Verpflegungstag und Person.

Bezuschusst werden Teilnehmer bis 18 Jahre bzw. bis 25 Jahre wenn sie noch zur Schule gehen bzw. in einem Ausbildungsverhältnis stehen. Pro 10 Teilnehmende wird auch eine Leitungsperson über 25 Jahre bezuschusst.
 
Außerdem gewährt der Landkreis für Teilnehmer aus einkommensschwachen Familien eine Aufstockung des Zuschusses um weitere 0,50€ pro Tag und aller teilnehmenden Personen. Mit diesem zusätzlichen Betrag soll der Teilnehmerbetrag der entsprechenden Personen reduziert werden.

Hier findet ihr die genauen Richtlinien, den Antrag und die Vorlage für die Teilnehmerliste:
 

Der Antrag ist nicht im Vorfeld nötig, sondern muss bis spätestens vier Wochen nach der Maßnahme gemeinsam mit der Teilnehmerliste beim Landratsamt Karlsruhe eingereicht werden. (Genaue Adresse befindet sich auf dem Formular).
 

Wende dich dazu ans Jugendbüro Karlsruhe
 

Über den Landkreis Rastatt könnt ihr Zuschüsse für Kinder- und Jugendfreizeiten, Stadtranderholungen sowie internationale Jugendbegegnungen ab fünf Tagen Dauer und mind. fünf teilnehmenden Personen beantragen. Der Zuschuss beträgt 1,75€ pro Verpflegungstag und Person.
 
Bezuschusst werden Teilnehmende bis 18 Jahre, die ihren Wohnsitz im Landkreis Rastatt haben, sowie deren Betreuer (unabhängig vom Wohnsitz). Pro 10 Teilnehmende wird eine Leitungsperson bezuschusst. Aufgrund der Corona-Pandemie können auch Zuschüsse für Online-Freizeiten beantragt werden. Wenn möglich sollte der überwiegende Teil der Maßnahme in Präsenzform angeboten werden und stattfinden. Findet das Programm nur in Onlineform statt, muss dies dem Landratsamt gegenüber kurz begründet werden.
 
Der Antrag sowie ein Hygienekonzept muss spätestens 14 Tage vor der Freizeit im Landratsamt Rastatt vorliegen. Nach der Freizeit – spätestens bis 30. November – muss das Programm sowie die Zahl der Teilnehmenden und Betreuer dem Landratsamt mitgeteilt werden.
 
Hier findet ihr die genauen Richtlinien und den Antrag: